Der Mieter darf jederzeit vom Mietvertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Ausfallentschädigung nach folgender Staffelung geltend gemacht:
Rücktritt bis
45 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises
44 – 33 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
32 – 22 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
21 – 14 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
14 – 0 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises
Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der das Gästehaus in vollem Umfang übernimmt. Dafür wird vom Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet.
Aufgrund einer möglichen Pandemie und damit verbundener staatlicher Maßnahmen kann es - auch kurzfristig - zu Einschränkungen bei touristischen Beherbergungen kommen.
Bei einem bundesgesetzlichen Beherbergungsverbot gelten die jeweiligen Sonderregelungen des Bundeslandes Schleswig-Holstein.